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Gratisbestattungen und ihre Folgen

Die Begräbnisordnung von 1541 berichtet von den Tarifen welche die Basler Totengräber für ihre Arbeit fordern konnten. Die "Preisliste" basierte weitgehend auf den Tarifen von 1489 und offenbart, wie viel Beisetzungen unterschiedlicher Art kosteten. Die Beerdigung einer sehr armen Person sollte "umb gottswillen" erfolgen, also gratis. Einen Schilling bekam der Totengräber für die Bestattung eines Verstorbenen aus dem Spital.

Ein einfaches Grab für den Durchschnittsbürger auf dem Kirchhof kostete vier Schilling. Zwei Schillinge musste man dazu drauflegen wenn man einen Grabstein auf dem Grab haben wollte. Eine Bestattung in einer Kirche mit "Burgerstein" schlug mit zehn Schilling zu Buche. Ein vornehmes Familiengrab mit Stein schliesslich, riss ein Loch von einem Pfund in den Geldbeutel. Die Tarifbestimmungen hatten einen Nebeneffekt.

Die Gratisbestattung für die Allerärmsten in Basel erfreute sich jenseits der Grenzsteine dubioser Popularität. In der Nachbarschaft kam die Versuchung auf, sterbende Arme nach Basel abzuschieben. Ein Fall ereignete sich 1493. Damals schufen die Leute von Hegenheim einen halbtoten Bettler bis zum Wegkreuz am Rand der städtischen Bannmeile. Abgeladen auf Basler Boden starb er und musste unentgeltlich beigesetzt werden.

Heute tun unsere Nachbarn dies übrigens nicht mehr mit ihren Sterbenden. Dafür laden viele von ihnen auch ähnliche Weise heimlich ihren alten Krempel in den Basler Quartieren ab. Die geschieht immer auf jene Tage an denen die Stadtreinigung das Sperrgut der Quartierbewohner abholt. Kostenlose Dienstleitungen wecken dunkle Seiten in der Seele.




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