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allewyl allergattigs
Ediktal Citation

Wir Präsidenten und Richter in Ehesachen des Kantons Basel, geben euch Rudolf Meyer dem Bereuter, von Binningen gebürtig zu vernehmen, dass eure Ehefrau Anna Margreth Wolleb uns klagend angebracht habe, wie ihr sie jüngsthin mutwillig verlassen, und dass sie um so mehr deshalb sich berechtigt glaube zu begehren, gänzlich von euch geschieden zu werden, als sie schon früher bittere Klagen gegen euch zu führen veranlasst gewesen sei, und uns nun bitte, euch per edicales ins Recht zu laden.

Indem wir eurer Ehefrau die verlangte Edictalcitation bewilligt, als laden wir euch ein- für allemal, dass ihr innert den nächsten dreimal sechs Wochen und dreimal drei Tagen, das ist längstens bis auf Montag den 9. Jenner des nächstkünftigen Jahres, vor uns erscheinen und auf die Klage eurer Ehefrau antworten sollet, widrigenfalls, ihr erscheinet oder nicht, darnach gesprochen wird was Rechtens ist.

Gegeben den 23. Augustmonat 1824

Ehegerichtsschreiberei des Kantons Basel


Aus dem Kantonsblatt 1824, dritte Abteilung, erstes Stück, Basel den 3. September, Seiten 9 bis 10

Ob der flüchtige Ehemann regelmässig das Kantonsblatt las sei dahingestellt. Auf jeden Fall hat das Ehegericht getan was in seinen damaligen Möglichkeiten stand, ihn davon in Kenntnis zu setzen dass er innerhalb der nächsten 135 Tage vor das Ehegericht zitiert sei. Wenn er danach unerwartet wieder single ist (und die Wohnungsschlösser ausgetauscht sind) braucht er gar nicht überrascht zu tun.

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