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Strafe für häusliche Gewalt

Montag den 20. November (1758) hatte in der Kleinen Statt neben der Burg Vogdtey ein hiesiger junger Hindersäs von Bus, Joh.Jacob Schäubli, ein Strumpfbereiter, ohne erhebliche Uhrsach seine Frau, die ganze Nacht hindurch so erbärmlich mit einem Seil geschlagen, so dass an ihrer Aufkunft 14 Tag lang im Spithal gezweifelt wurde. Weilen er ein Lump und von allen Nachbern kein gutes Lob gehabt, ist er eingesteckt und dann ins Zuchthaus geführt, alda angeschlossen, mit Wasser und Brod gespiesen und alle Wochen 2 mal mit dem nämlichen Seil, wo er seine Frau geschlagen, mit 24 starcken Streichen castigrirt worden.

Aus den Aufzeichnungen des Überreiters Heinrich Bieler (1710-1777), herausgegeben von Paul Koelner, Verlag Benno Schwabe & Co, Basel, 1930, Seite 81

Die Geschichte des üblen Schurken Johann Jakob Schäubli von Buus benötigt gleich eine ganze Reihe von kommentierenden Ergänzungen. Der Mann war zwar Bewohner von Kleinbasel (Kleinen Statt). Da er aber nicht das Basler Bürgerrecht hatte, war er ein sogenannter Hintersasse (Hindersäs).

Nachdem er seine unglückliche Frau eine Nacht lang mit einem Seil verprügelt hatte, musste sie ins Spital gebracht werden. Sie war so schlimm zugerichtet, dass man daran zweifelte dass sie wieder auf die Beine komme (Aufkunft). Der gewaltbereite Schuft wurde im Gefängnis in Ketten gelegt (angeschlossen).

Dort schmachtete er bei Wasser und Brot für seine brutale Tat. Zweimal pro Woche wurde er ferner mit 24 starken Schlägen mit dem selben Seil gezüchtigt (castigrirt). Vielleicht halfen dem Rohling die Schläge mit dem eigenen Tatwerkzeug, zu ermessen was er seiner Frau angetan hatte.

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